Der Magistrat der Stadt Frankfurt hält an den Plänen für das Flüchtlingsheim in Harheim fest.

 

Gegenüber der ersten Planung vom Januar 2016 sollen nun statt 90 Flüchtlinge bis zu 140 Asylsuchende untergebracht werden und die Laufzeit statt 5-8 Jahre nun mindestens 20 Jahre 

betragen.

 

Die Zahl der Flüchtlinge ist bundesweit von 880.000 im Jahr 2015 um 68% auf 280.000 in

2016 zurückgegangen. Das Land Hessen hat Ende 2016 von 20 Erstaufnahmeeinrichtungen 9 

mangels Bedarf geschlossen. Auch in Frankfurt ist die Zahl der Asylsuchenden stark gesunken 

und der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge mittlerweile gedeckt. Zusätzlich 

entstehen noch neue Kapazitäten.

 

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hält dennoch daran fest, entgegen den Vorgaben des Bebauungsplans ein sogenanntes integratives Wohnprojekt errichten zu lassen, ohne klar zu 

benennen, wer die Unterkunft bewohnen wird. Neben Flüchtlingen sollen auch „andere förderungswürdige Personen“ untergebracht werden können. Im B-Plan wurde seinerzeit aber 

festgelegt, dass die Fläche für den steigenden Wohnbedarf von Senioren vorbehalten bleibt. Von dem ursprünglichen Versprechen im Januar 2016, mindestens 25% Senioren in der Anlage unterzubringen, ist im vorliegenden Antrag keine Rede mehr.

 

Die Zusage der Beteiligten, die Anlage Bürgern aus der Region zum Kauf anzubieten, wurde in der Magistratsvorlage sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Die Idee, die Wohnungen so nur vorübergehend für Flüchtlinge zu nutzen und später in eine Seniorenwohnanlage umzubauen, die dann Harheimer Senioren zur Verfügung steht, ist somit vom Tisch.

 

Nach dem Willen der Stadt soll der Bau und die Vermietung an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) durch einen fränkischen Investor erfolgen. Das DRK wiederum übernimmt die Bewohner vom Sozialdezernat. Eine Konstruktion, die uns Steuerzahlern gegenüber einer Unterbringung im sozialen Wohnungsbau wohl erhebliche Mehrkosten verursacht.

 

Weder Ortsbeirat noch Anwohner wurden über den Planungsverlauf informiert oder daran beteiligt. 

  

 

Die Rolle des Frankfurter Magistrats

Durch das vorliegende Betreibermodell werden Ausschreibungsverfahren und der Zuteilungsmodus im sozialen Wohnungsbau umgangen. Das Grundstück wird an einen Investor verpachtet, der in Eigenregie baut, während der Betrieb der Unterkunft an das DRK Frankfurt ausgelagert wird. Somit greifen die Vorschriften zur Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen nicht.

 

Der Betreiber, also das DRK, kann am Sozialgesetzbuch vorbei Bewohner in das Flüchtlingsheim zuweisen, was die klaren Regelungen zur Vergabe sozialen Wohnraums durch das Wohnungsamt

aushebelt. Denn anerkannte Flüchtlinge wären nach geltender Rechtslage verpflichtet, die Gemeinschaftswohnanlagen zu verlassen und sich auf dem freien Markt eine Wohnung zu 

suchen.

 

Die Rolle des Deutschen Roten Kreuz Frankfurt

Das wirtschaftliche Risiko des Betreibermodells liegt beim DRK. Wie verhält sich der Betreiber, um die Anlage wirtschaftlich zu betreiben? Nach Aussage des Investors lassen sich mit der Unterbringung von Flüchtlingen höhere Erträge erzielen als mit allen anderen Bedarfsgruppen. 

Wurde deshalb keine professionelle Bedarfsanalyse für Seniorenwohnen durchgeführt? Das DRK Frankfurt hat nach eigener Aussage bisher keine Erfahrungen mit dem Betrieb von Wohnanlagen für Senioren. Ein weiteres Indiz dafür, dass Senioren nicht im Fokus stehen. Der geplante Personalschlüssel von 0,75 Angestellten zur Umsetzung aller betrieblichen und sozialen Aufgaben wurde von erfahrenen Sozialarbeiten als „viel zu wenig“ kritisiert.

 

Die Rolle des Investors (Solgarden Maisons Lavandes)

 

Der Investor pachtet das Grundstück zum reduzierten Erbpachtzins für 99 Jahre von der Stadt, baut die Gebäude und vermietet für mindestens 20 Jahre, mit 10 Jahren Verlängerungsoption, an das DRK. Instandhaltung und Pflege des Außengeländes müssen demnach vom DRK erbracht werden.


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